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AKS München c/o Prof. Dr. Klaus Weber, Hochschule München, Am Stadtpark 20, 81243 München
Schlußbemerkung: Die auf dieser Informations- und Diskussionsplattform veröffentlichten Einzelartikel spiegeln nicht zwangsläufig die Meinung des gesamten AK wider. Einzelne Artikel stehen in Verantwortung des Autors. Eingestellte Positionspapiere sind im AKS Konsens.
Zum Positionspapier „Wir sind Sozialarbeiter*Innen und keine….
Liebe Kolleginnen und Kollegen
So recht ihr mit dieser Position habt, so schnell habt Ihr sie auch schon wieder erledigt, wenn Ihr, wie hier, zwischen Demokratie und Prinzipien des Rechtsstaates nicht unterscheidet. Denn Ihr/Wir haben es hier mit einem Problem des Rechtsstaats zu tun, wenn Flüchtlinge/ Asylbewerber nicht über ihre Rechtsmittel und Verfahrens-wege/-Instanzen informiert/aufgeklärt werden sollen/ dürfen. Die Darlegung des Instanzenweges gehört wohl zur Beratungspraxis, sein Beschreiten sinnvollerweise kompetenten Juristen. Hier können durchaus Hinweise auf entsprechende externen Beratungsstellen sinnvoll sein. und aus der Zwickmühle helfen. Weil Erfolg und Misserfolg des Instanzenzuges nur schwer abzuschätzen sind, und seine Dauer auch noch sehr gute Nerven braucht, ist hier doch Zurückhaltung geboten, wenn die Hoffnung nur noch an einem seidenen Faden hängt und ihre Enttäuschung in die Katastrophe führen kann, ist beraterische Enthaltsamkeit, nicht wirklich falsch, sondern zeugt von Besonnenheit; auch von kritischer, reflexiver Fachlichkeit, weil nicht alles was nach Möglichkeit und Chance aussieht, auch wirklich zu einer solchen wird.
Dann ist es doch besser an den vier möglichen Ausgängen der Verfahren gleichzeitig zu arbeiten: a) Bleiben dürfen, b) Zurückkehren müssen, c) die Zeit des Aufenthaltes optimal nutzen, d) Weiter wandern, weil es woanders bessere Chancen gibt.