Archiv der Kategorie: Kirchliche Arbeitgeber

Öffentliche Veranstaltungen im Rahmen des AKS Bundestreffens

Im Rahmen des Bundestreffens der Arbeitskreise kritische Sozialer Arbeit finden zwei öffentliche Veranstaltungen statt.

Flyer (pdf) mit dem Programmablauf aks-bundestreffen-endversion

Freitag 11.11.2016 im Haus Gorod. Beginn 18 Uhr
Vortrag und Diskussion:
Prof. Nivedita Prasad (Alice Salomon Hochschule Berlin, Leiterin des Studiengangs Soziale Arbeit als Menschenrechtsprofession)
„Soziale Arbeit mit Geflüchteten – Professionelle Standards und sozialpolitische Basis“

Die Soziale Arbeit sieht sich aufgefordert, rechtliche Festlegungen, auf deren Grundlage Menschen das Recht auf Aufnahme, Schutz und Unterstützung verwehrt wird, kritisch zu
hinterfragen. Das gilt gleichermaßen für die generelle Schlechterstellung wie für aktuell stattfindende Entrechtungen, vernachlässigende Unterstützung sowie für aufenthaltsbeendende
Maßnahmen (sog. freiwillige Ausreisen und Abschiebungen). Soziale Arbeit muss sich angesichts der strukturellen Rahmenbedingungen positionieren und sich u.a. der Erwartung verweigern, an der Durchsetzung aufenthaltsbeendender Maßnahmen mitzuwirken.
Veranstaltungsort: Haus Gorod. Hansastraße 181, 81373 München (U-Bahnhaltestelle Harras). Der Einlass ist wg Platzkapazitäten beschränkt.

Samstag 12.11.2016 im DGB Haus München. Beginn 20 Uhr
Vortrag und Diskussion:
Prof. Stephan Lessenich (LMU München, Institut für Soziologie)
„Das Ende der Behaglichkeit? Soziale Arbeit im Zeichen der
Aktivgesellschaft“

„Aktivierung“ lautet hierzulande seit mindestens einem Jahrzehnt die
Leitidee politischer Intervention in gesellschaftliche Verhältnisse: Auf
dass es keine soziale Passivität mehr gebe. Vom „Fördern und Fordern“ der eigentätigen Herstellung von Beschäftigungsfähigkeit und der privaten Alters- und Gesundheitsvorsorge bis zum alltäglichen Hohelied auf individuelle „Eigenverantwortung“ und bürgerschaftliches „Engagement“ reichen die politischen Anrufungen des Aktivsubjekts: Was zählt, ist die individuelle Bewegung zum Wohl der persönlichen Entwicklung und des gesellschaftlichen Fortschritts. Stillstand ist Rückschritt, Passivität der Tod – Aktivität hingegen das Leben, Bewegung das Zeichen der Zeit. Wir leben in einer Gesellschaft der permanenten, verallgemeinerten gesellschaftlichen Mobilmachung.

Vor diesem Hintergrund müssen die jüngeren politischen Debatten um Migration und Flucht, um die Aufnahme und Integration von Geflüchteten verwundern. Eigentlich ist der „Flüchtling“ der soziale Prototyp des Aktivsubjekts, das Mensch gewordene Paradebeispiel des „unternehmerischen Selbst“. Dinge angehen, auf die Zukunft setzen, kein Risiko scheuen: Wer würde diese Charaktereigenschaften und Verhaltensorientierungen überzeugender verkörpern und eindrucksvoller
repräsentieren als der Flüchtende, die Geflüchtete? Gleichwohl hat man entsprechende Lobeshymnen auf den zeittypischen „Fremden“ – als Vorbild für Eigenverantwortung und Selbststeuerung, als Held des Alltags in der Aktivgesellschaft, als unternehmerisches Selbst par excellence – einstweilen noch nicht gehört. Ganz im Gegenteil: In der Regel gilt er uns vielmehr als Belastung und Bedrohung, ja geradezu als Heimsuchung.

Der Flüchtling und die Geflüchtete stehen für die Signatur unserer Zeit:
für Mobilität und den Zwang zur Bewegung, für das Ende der Behaglichkeit und den Sprung ins kalte Wasser, für die Nötigung zur Risikobereitschaft und die Möglichkeit des – im Zweifel existenziellen – Scheiterns.

Veranstaltungsort: DGB Haus, Schwanthalerstraße 64, 80336  München
(U-Bahnhaltestelle Hauptbahnhof)

Zudem besteht die Möglichkeit der Teilanahme an folgenden Workshops, ohne für die ganze Tagung angemeldet zu sein:

aks-workshop-asd-rsd-bsa

sowie:
Kirchliches Arbeitsrecht in der Kritik: Weg mit dem diskriminierenden Arbeitsrecht bei den Kirchen und ihren Wohlfahrtsverbänden!
workshop-kirchen-aks-bundestreffen

AKS Bundestreffen – Save the date

balken
AKS Bundestreffen

München 11.11.2016-13.11.2016

„Solidarität statt Ausgrenzung – Ansätze kritischer Sozialer Arbeit“

Rechte Bewegungen erstarken. Rassistische Positionen werden salonfähig.
Sozialarbeiter*innen können im Flüchtlingskontext fast nur noch „Krisenmanagement“ leisten: Unter den bestehenden Rahmenbedingungen (Asylpaket 1&2) ist die Handlungsfähigkeit für Professionelle und Betroffene strukturell bedingt nur noch beschränkt gegeben.
Gleichzeitig rücken andere übergeordnete Themen wie z.B. Arbeitslosigkeit und die Verteilungsfrage aus dem Blick- und Diskussionsfeld. Ökonomische Dimensionen sozialer Problemlagen werden auch innerhalb unserer Profession spätestens in der Praxis fast völlig ausgeblendet. Von prekären Arbeitsbedingungen sind wir als Sozialarbeiter*innen oft auch selbst betroffen.
Für eine kritische Soziale Arbeit stellt sich – weiterhin – die Frage, wie und mit welcher Haltung wir in der Praxis arbeiten wollen, welche Ziele wir vertreten und wie wir uns politisch einmischen können.
Wir wollen auch diskutieren, wie wir uns im Alltag organisieren können, um gesund und solidarisch in der Praxis bestehen zu können.

Viele dieser Fragen werden schon lange in den einzelnen Arbeitskreisen kritischer Sozialer Arbeit debattiert.
Wir laden zum Bundestreffen alle AKS-Gruppen sowie alle Interessierten zu einem gemeinsamen Austausch ein.

Making the difference!

Liebe Mitstreiterinnen und Mitstreiter,

Wie vereinbart findet das diesjährige Bundestreffen der Arbeitskreise kritischer Sozialer Arbeit in München statt.
Wir freuen uns über Voranmeldungen an kritischesozialearbeit@gmx.de. Dies erleichtert uns eine gute Planung!

Zum Ablauf:

Die Tagung beginnt am Freitagnachmittag, den 11.11.2016, und dauert bis Sonntag den 13.11.2016 13 Uhr.
Neben der Möglichkeit eines allgemeinen Austauschs, wird es eine ganze Reihe von Workshops geben.
So ihr als Einzelperson oder Gruppe einen Workshop gestalten wollt, gebt uns bitte möglichst bald Bescheid.
Unsererseits planen wir folgende Themen aufzugreifen (Auswahl): kirchliche Arbeitgeber/ Esoterik und Soziale Arbeit/ Krise, Krieg, Prekariat und unsere Rolle als Sozialarbeiter*in/ Umgang mit Rassismus/Klassismus etc. im Kollegenkreis/Arbeitsbelastung ASD/ Totale Institutionen und Soziale Arbeit (mit einem Aktivisten & selbst betroffenen „Regensburger Domspatz“)/Ombudsstellen in der Jugendhilfe etc.

Wir empfehlen für München grundsätzlich eine frühzeitige Hotelreservierung!
Zudem werden wir eine kleine „Schlafplatzbörse“ organisieren.

Für die Teilnahme an der Tagung werden wir vermutlich um einen geringen Unkostenbeitrag (unter 25€) bitten.

Wir freuen uns auf Euch. Mit solidarischen Grüßen,

AKS München

http://www.aks-http://www.aks-muenchen.de/wp-content/uploads/AKS-Bundestreffen-Save-the-date-11.11.2016-bis-13.11.2016.pdf.de/wp-content/uploads/AKS-Bundestreffen-Save-the-date-11.11.2016-bis-13.11.2016.pdf

Auch kommunal finanzierte kirchliche Einrichtungen in München dürfen weiterhin diskriminieren


Der vom AKS initiierte Stadtratsantrag ist mit folgendem Ergebnis beschlossen worden (Auszug aus einer Pressemitteilung der Grünen/Rosa Liste):

Stadtrat verlangt Berücksichtigung der städtischen Antidiskriminierungs- und Gleichstellungsrichtlinien bei städtischen Aufträgen und Zuschüssen – aber kirchliche Träger dürfen diskriminieren

Auf Initiativen der Stadtratsfraktionen Die Grünen/Rosa Liste und Die Linken hat der Verwaltungs- und Personalausschuss heute beschlossen, nicht nur wie bisher bei städtischen Zuschüssen, sondern auch bei
Auftragsvergaben von potentiellen Vertragspartnern eine Bestätigung für die städtische Zielsetzung zu verlangen, bei der Erfüllung des Auftrags gendersensible Aspekte zu beachten und Diskriminierungen entgegenzuwirken. Dies wird Vertragsbestandteil. Dem Wunsch der Antragsteller, auch kirchliche Träger einzubeziehen, konnte der Stadtrat aus rechtlichen Gründen nicht folgen: kirchliches Arbeitsrecht könnten die Kirchen aufgrund ihres Selbstbestimmungsrechts eigenständig gestalten. Eine Beurteilung der Glaubens- und Sittengrundsätze stünde der Stadt wegen der staatlichen Neutralitätspflicht nicht zu.
Dazu Thomas Niederbühl, Stadtrat der Rosa Liste: „Politisch halte ich es für völlig absurd, dass der Gesetzgeber den Kirchen ein Diskriminierungsrecht als Selbstbestimmungsrecht erlaubt. Man darf sogar
das, was bei jedem anderen Zuschussnehmer als Diskriminierung bezeichnet würde, nicht als Diskriminierung bezeichnen und deshalb auch nicht als Begründung für eine Zuschussverweigerung nehmen. Lesbische Mitarbeiterinnen und schwule Mitarbeiter sind damit ständig von Kündigung bedroht, wenn ihre sexuelle Orientierung offen gelebt oder bekannt wird, z.B. bei einer Verpartnerung. Dieses
Diskriminierungspotential muss endlich abgeschafft werden, gerade wenn
die öffentliche Hand mit Steuergeldern kirchliche Beratungsstellen,
Altenheime oder Kindergärten fördert.“ (..)

 

An dieser Stelle auch der Hinweis auf eine spannende Neuerscheinung:

Kress, Hartmut: Die Sonderstellung der Kirchen im Arbeitsrecht-sozialethisch vertretbar? Ein deutscher Sonderweg im Konflikt mit Grundrechten, Baden Baden 2014.

 

Zwischenstandsbericht – Stadtratsantrag zu kirchliche Arbeitgeber in München


a) Nach aktueller Einschätzung haben wir zum Thema kirchliche Arbeitgeber im Stadtrat zumindest einen Teilerfolg erzielen können. Der Beschluss muss allerdings noch verabschiedet werden. Am 20.11. wird er im Verwaltungs- und Personalausschuss der Stadt München debattiert.

Details siehe hier: http://www.ris-muenchen.de/RII2/RII/DOK/SITZUNGSVORLAGE/3113368.pdf

„Zu Buchstabe B der Beschlussvorlage im Vortrag des Referenten hat Herr Stadtrat Akman gebeten, künftig bei der Gewährung von Zuschüssen an kirchliche Träger an diese zu appellieren, die städtischen Antidiskriminierungsrichtlinien freiwillig anzuwenden. Die Verwaltung wird mit den kirchlichen Trägern Kontakt aufnehmen und die Frage einer Selbstverpflichtung ansprechen. Der Antrag des Referenten wurde nicht verändert.
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II. Antrag des Referenten
1. Von den Ausführungen zur Berücksichtigung der städtischen Antidiskriminierungs- und gleichstellungspolitischen Richtlinien bei Zuwendungen wird Kenntnis genommen.
2. Das Direktorium wird beauftragt eine Bestätigung zu entwickeln, die bei städtischen Vergaben ab der Wertgrenze für Beschaffungen mit einem geringen Wert (Selbstbeschaffungsgrenze, derzeit 1.000 Euro) von potenziellen Vertragspartnern verlangt wird. Inhalt der Bestätigung ist die städtische Zielsetzung, bei der Erfüllung des Auftrags gendersensible Aspekte zu beachten und Diskriminierungen entgegenzuwirken. Die Bestätigung soll in Form eines allgemeinen Programmsatzes in die städtischen Zusätzlichen Vertragsbedingungen aufgenommen und damit Vertragsbestandteil werden.
3. Wegen der derzeitigen Rechtslage kann dem Anliegen des Stadtratsantrags von DIE LINKE vom 19.11.2012 nicht gefolgt werden“
Weitere Unterlagen und Informationen finden sich hier: http://www.ris-muenchen.de/RII2/RII/ris_vorlagen_ergebnisse.jsp?risid=2851299

b) Von Kolleginnen der Hochschule München ist in Zusammenhang mit der AKS Veranstaltung zu den „kirchlichen Arbeitgebern“ im Juni nun auch ein Artikel in der Mitgliedszeitschrift der GEW publiziert worden, Titel: „Nach dem Studium zur Kirche?“: dds 10 2013 nach dem studium in die kirche

Kirchliche Arbeitgeber – so kann es auch gehen


Stade verweigert Kirche die Hort-Übernahme – Die Stadt Stade hat ihr Angebot an die evangelische Kirche zur Übernahme des Schulhortes zurückgezogen. Grund dafür war, dass der neue Träger einer Erzieherin kündigen wollte, die nicht Mitglied einer Kirche ist. Der parteilose Stadtrat Dirk Kraska sagte dazu: „Wir fanden es wichtig, dass die Mitarbeiterin bleiben kann, denn sie ist den Kindern vertraut und die pädagogische Kontinuität bleibt gewahrt“. Vize-Bürgermeister, Klaus Quiatkowsky (SPD) „sieht auch kein grundsätzliches Problem darin, wenn an einer weltanschaulich neutralen Schule der Hort in kirchlicher Hand sei – solange die Neutralität in der Erziehung gewahrt bleibe.“ Doch genau an dieser Neutralität darf gezweifelt werden, wenn man die Stellungnahme der ev. Kirche betrachtet. http://www.ndr.de/regional/niedersachsen/heide/erzieherin165.html