Archiv der Kategorie: Flucht & Migration

Jugendhilfe für begleitete minderjährige Geflüchtete in Fürstenfeldbruck umsetzen

An
den Landrat von Fürstenfeldbruck und Vorsitzenden des Jugendhilfeausschusses Herrn Karmasin
die weiteren offiziellen und beratenden Mitglieder des Jugendhilfeausschusses
die Öffentlichkeit
die Presse

München, den 21.3.2019

Jugendhilfe für begleitete minderjährige Geflüchtete in Fürstenfeldbruck umsetzen

Sehr geehrter Herr Karmasin,
sehr geehrte Damen und Herren,

der Arbeitskreis Kritische Soziale Arbeit (AKS) München arbeitet momentan zusammen mit dem Münchner Flüchtlingsrat und dem Bayerischen Flüchtlingsrat an einer Verbesserung bzw. Gewährleistung des Zugangs begleiteter minderjähriger Geflüchteter zu Jugendhilfeleistungen gemäß Sozialgesetzbuch (SGB) VIII. Diese gesetzlichen Leistungen stehen ausdrücklich allen Kindern und Jugendlichen mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland bei Bedarf rechtlich zu. Dazu haben wir Ende letzten Jahres einen rechtlich fundierten Handlungsleitfaden erarbeitet, den wir Ihnen hiermit anhängen.
Im Dezember 2018 als auch im Januar 2019 haben wir uns schriftlich an das Amt für Jugend und Familie in Fürstenfeldbruck gewandt mit der Bitte um Erläuterung, wie die Kinder- und Jugendhilfe nach dem SGB VIII für die geflüchteten Kinder und deren Eltern in der sog. Anker-Dependance Fürstenfeldbruck konkret umgesetzt wird. Anfang Februar 2019 erhielten wir eine Antwort des zuständigen Amtsleiters, Dietmar König, mit recht allgemeinen Schilderungen zur Situation, jedoch ohne konkrete Hinweise darauf, ob und wie das Jugendamt Fürstenfeldbruck die vom Gesetz geforderten proaktiven und regulären Leistungen anbietet. Herr König verwies darauf, dass für die „Ausgestaltung und Betreuung aller untergebrachter Personen“ die Regierung von Oberbayern verantwortlich und zuständig und die Caritas Asylsozialberatung vor Ort sei.
Wir stellen dazu fest: Nicht die Regierung von Oberbayern ist in der Verantwortung, die Kinder- und Jugendhilfe sowie den Kinderschutz umzusetzen; diese Aufgabe obliegt der Kommune, in diesem Fall dem Landkreis Fürstenfeldbruck. In der Verantwortung der Regierung von Oberbayern liegt es, die mangelhaften räumlichen Begebenheiten zu verbessern und die Isolation nach Außen abzuschaffen. Weiterhin stellen wir fest, dass die Asylsozialberatung konzeptionell nicht der Kinder- und Jugendhilfe zuzuordnen ist. Sie stellt vielmehr eine sicherlich engagierte, aber unterfinanzierte allgemeine Beratung für geflüchtete Erwachsene dar.

Es reicht zur Aufgabenwahrnehmung eines Jugendamtes nicht aus abzuwarten, ob „aus dem Ankerzentrum heraus“ Hinweise auf einen möglichen Jugendhilfebedarf bzw. einer möglichen
Kindeswohlgefährdung an das Jugendamt gelangen. Das Jugendamt ist nach dem SGB VIII eindeutig aufgefordert, von sich aus tätig zu werden. Dass die Lebensumstände der in der sog.
Anker-Dependance lebenden Menschen prekär und desaströs sind, dürfte Ihnen hinreichend bekannt sein.

Wir fordern deshalb den Jugendhilfeausschuss dazu auf, sich der Rechte der Kinder und Jugendlichen in der sog. Anker-Dependance und anderen Sammelunterkünften anzunehmen und für eine bedarfsgerechte und rechtskonforme Umsetzung der Jugendhilfemaßnahmen zu sorgen.

Mit freundlichen Grüßen
das Bündnis „Jugendhilfe für begleitete Minderjährige“
bestehend aus
AKS München, Münchner Flüchtlingsrat und Bayerischer Flüchtlingsrat

Kontakt: kritischesozialearbeit@gmx.de

Handlungsleitfaden „Jugendhilfe für begleitete minderjährige Flüchtlinge“, sowie
weiterführende Artikel und Gutachten auch zu den sog. Ankerzentren:
http://www.aks-muenchen.de/2018/11/jugendhilfe-fuer-begleitete-minderjaehrigefluechtlinge/

Anlage:
Antwort Amt für Jugend und Familie vom 8.2.2019

Anker-Dependance Fürstenfeldbruck: Bündnis kritisiert Unterbringungssituation und fehlende Jugendhilfe

+++Pressemitteilung des Arbeitskreises Kritische Soziale Arbeit München, Bayerischer Flüchtlingsrat, Münchner Flüchtlingsrat+++

Anker-Dependance Fürstenfeldbruck: Bündnis kritisiert Unterbringungssituation und fehlende Jugendhilfe

Termin: 12.02.2019, VOR der Anker-Dependance, Fürstenfeldbruck, 9:30 Uhr

Anlass: Am 12.02.2019 lädt die Regierung von Oberbayern zu einem Pressegespräch in die Anker-Dependance Fürstenfeldbruck ein. Wir, ein Bündnis aus dem Arbeitskreis Kritische Soziale Arbeit (AKS) München, dem Bayerischen Flüchtlingsrat und dem Münchner Flüchtlingsrat möchten diese Gelegenheit nutzen, die Presse auf die prekäre Lebenssituation der Bewohner*innen, insbesondere die der Kinder, Säuglinge und Frauen im Ankerzentrum hinzuweisen. Der Infobus des Münchner Flüchtlingsrats berät jeden Dienstag die Bewohner*innen vor dem Ankerzentrum Fürstenfeldbruck. Er wird hier auch am Pressetermin, 12.2.19 ab 9.30 Uhr anwesend sein und steht der Presse für Interviews zur Verfügung.

Frauen und Kinder
Alleinstehenden Frauen wird nicht genügend Schutz und Privatsphäre gewährt. Die Zimmerbelegung ist mit bis zu fünf Frauen plus Kindern eine belastende Situation. Duschen und Zimmer sind nicht verschließbar. Schutzräume, die wirklichen Schutz bieten bestehen nicht, es patrouilliert lediglich (meist männliches) Sicherheitspersonal nachts im offenen Frauentrakt. Viele Frauen sind als Opfer von Menschenhandel nach Deutschland gekommen und stark traumatisiert. Für sie sind die vorhandenen Schutzkonzepte schlichtweg nicht ausreichend. Die Ernährungssituation von Kleinkindern im Lager ist dramatisch. Babynahrung kann bisher nur im Security-Raum mit einem Wasserkocher (für 1100 Bewohner*innen) erwärmt werden. Bewohner*innen berichten, dass es oft von der Gunst des Wachpersonals abhänge, ob der Kocher überhaupt benutzt werden darf. Kleinkinder leiden teilweise unter Mangelernährung, da sie die Catering-Kost nicht vertragen. Zwischenmahlzeiten sind nicht vorgesehen, was sich insbesondere bei erkrankten Kindern negativ auswirkt. Die Zubereitung von kindgerechten Mahlzeiten und somit die selbstverantwortliche Versorgung der Kinder bleibt den Müttern verwehrt. An dieser Situation wird auch die geplante Einführung von zwei Teeküchen nichts ändern.

Fehlende Jugendhilfe
Ein weiterer eklatanter Mangel ist die fehlende Jugendhilfe für begleitete Kinder und Jugendliche im Ankerzentrum. In Deutschland erhalten alle Kinder und Jugendlichen bei Bedarf Unterstützungsleistungen nach dem Sozialgesetzbuch VIII und dem Haager Kinderschutzübereinkommen (KSÜ). Einzige Anspruchsvoraussetzung ist der „gewöhnliche Aufenthalt“, der weder eine Mindestaufenthaltsdauer noch die Rechtmäßigkeit des Aufenthaltstitels voraussetzt. Der räumliche Lebens- oder Daseinsmittelpunkt in Deutschland wird von Geflüchteten regelmäßig bereits mit Einreise begründet. Das Jugendamt steht somit in der Pflicht, Bedarfe frühzeitig zu erkennen und zu unterstützen. Das Jugendamt Fürstenfeldbruck erfüllt unserer Kenntnis nach diese Pflicht nicht. Es bietet in der Ankerdependance keinerlei proaktive Informations- und Beratungsangebote an, Jugendhilfeleistungen nach dem SGB VIII werden nicht gewährt. Der AKS München hat einen sozialpädagogischen und juristischen Handlungsleitfaden erstellt und darüber mit dem Jugendamt Fürstenfeldbruck mehrfach Kontakt aufgenommen. Die Anschreiben an die Leitung des Jugendamts blieben bisher jedoch unbeantwortet.

Forderung
„Die Rechte der Kinder und Jugendlichen in diesem Lager müssen geschützt werden. Eine Unterbringung in dieser Form ist unmenschlich und gefährdet die Rechte und den Schutz der Bewohner*innen. Für die Kinder stellt diese Form der Unterbringung eine strukturelle Kindeswohlgefährdung dar,“ so Philipp Heinze, Sprecher des Bündnisses. „Öffentlich ist davon aber kaum die Rede, stattdessen werden die Menschen und gerade auch die Kinder in den Lagern vergessen und im Diskurs ausgeblendet. Die Schließung der Ankerzentren und die Unterbringung in kleineren Wohneinheiten ist der einzige Weg, die Gesundheit und Unversehrtheit der geflüchteten Menschen zu sichern.“

Pressekontakt:
 kritischesozialearbeit@gmx.de

Weitere Informationen:

Jugendhilfe für begleitete minderjährige Geflüchtete

Bundesweiter Handlungsleitfaden für die Kolleginnen und Kollegen in den Jugendämtern (ASD; BSA; VMS; RSD; KSD) und der Asylsozialberatung

Begleitete minderjährige Geflüchtete haben einen Anspruch auf Jugendhilfeleistungen des SGB VIII

Unsere ausführliche Stellungnahme:

Jugendhilfe für begleitete minderjährige Geflüchtete / Print- & Online pdf zum lesen und ausdrucken. 

Mit freundlicher Unterstützung des Bundesfachverbands unbegleitete minderjährige Flüchtlinge e.V. (BumF)

Glossar:

  • KSÜ: Haager Übereinkommen über den Schutz von Kindern
  • SGB VIII: Sozialgesetzbuch Acht
  • AnkER-Zentrum: Zentrum für Ankunft, Entscheidung, Rückführung
  • ASD: Allgemeiner Sozialer Dienst
  • BSA: Bezirkssozialarbeit
  • KSD: Kommunaler Sozialdienst
  • VMS: Vermittlungsstelle für Hilfen zur Erziehung
  • RSD: Regionaler sozialpädagogischer Dienst
Schwerpunkt Ankerzentren:
Verwendete Literatur:
  • Berthold, Thomas (2014) In erster Linie Kinder. Flüchtlingskinder in Deutschland. Köln: Deutsches Komitee für UNICEF.
  • Lewek, Mirjam und Klaus, Tobias (2016) Factfinding zur Situation von Kindern und Jugendlichen in Erstaufnahmeeinrichtungen und Notunterkünften. Zusammenfassender Bericht | November 2015 – Januar 2016. Köln: Deutsches Komitee für UNICEF.
  • Lewek, Mirjam und Naber, Adam (2017) Kindheit im Wartezustand. Studie zur Situation von Kindern und Jugendlichen in Flüchtlingsunterkünften in Deutschland. Deutsches Komitee für UNICEF. Köln.
  • Meysen, Thomas; Beckmann, Janna und González Méndez de Vigo, Nerea (2016a) Flüchtlingskinder und ihre Förderung in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege. Rechtsexpertise im Auftrag des Deutschen Jugendinstituts. München: DJI.
  • Meysen, Thomas; Beckmann, Janna und González Méndez de Vigo, Nerea (2016b) Zugang begleiteter ausländischer Kinder zu Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe nach der Flucht. In: Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht. Vol. 35, Nr. 7/2016, 427-431.
  • Ostrop, Juliane, Naber, Adam, González Méndez de Vigo (2017) Stärkung der Kinder- und Jugendhilfe in Flüchtlingsunterkünften. Eine Handreichung von UNICEF und dem Bundesfachverband umF e. V.
  • Wiesner, Reinhard; SGB VIII: Kinder- und Jugendhilfe; 5. überarbeitete Auflage 2015
  • Wissenschaftliche Dienste Deutscher Bundestag (2016) Leistungen und andere Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe. Zum Anspruch ausländischer Kinder nach inner-, über- und zwischenstaatlichem Recht. Ausarbeitung WD 9 – 3000 – 012/16. Berlin.

Stellungnahme zur Beratungs- und Integrationsrichtlinie (BIR)

Heimlich, still und leise?
Aushöhlung der Asylsozialberatung im Sinne der bayerischen Abschottungspolitik

AKS Stellungnahme zum aktuellen Entwurf der „Beratungs- und Integrationsrichtlinie“ (BIR), die am 1.1.2018 in Bayern in Kraft treten soll.

AKS Stellungnahme zur BIR   vom 19.11.2017 als pdf.

Entwurf Beratungs- und Integrationsrichtlinie (BIR) vom Sept. 2017