An
den Landrat von Fürstenfeldbruck und Vorsitzenden des Jugendhilfeausschusses Herrn Karmasin
die weiteren offiziellen und beratenden Mitglieder des Jugendhilfeausschusses
die Öffentlichkeit
die Presse
München, den 21.3.2019
Jugendhilfe für begleitete minderjährige Geflüchtete in Fürstenfeldbruck umsetzen
Sehr geehrter Herr Karmasin,
sehr geehrte Damen und Herren,
der Arbeitskreis Kritische Soziale Arbeit (AKS) München arbeitet momentan zusammen mit dem Münchner Flüchtlingsrat und dem Bayerischen Flüchtlingsrat an einer Verbesserung bzw. Gewährleistung des Zugangs begleiteter minderjähriger Geflüchteter zu Jugendhilfeleistungen gemäß Sozialgesetzbuch (SGB) VIII. Diese gesetzlichen Leistungen stehen ausdrücklich allen Kindern und Jugendlichen mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland bei Bedarf rechtlich zu. Dazu haben wir Ende letzten Jahres einen rechtlich fundierten Handlungsleitfaden erarbeitet, den wir Ihnen hiermit anhängen.
Im Dezember 2018 als auch im Januar 2019 haben wir uns schriftlich an das Amt für Jugend und Familie in Fürstenfeldbruck gewandt mit der Bitte um Erläuterung, wie die Kinder- und Jugendhilfe nach dem SGB VIII für die geflüchteten Kinder und deren Eltern in der sog. Anker-Dependance Fürstenfeldbruck konkret umgesetzt wird. Anfang Februar 2019 erhielten wir eine Antwort des zuständigen Amtsleiters, Dietmar König, mit recht allgemeinen Schilderungen zur Situation, jedoch ohne konkrete Hinweise darauf, ob und wie das Jugendamt Fürstenfeldbruck die vom Gesetz geforderten proaktiven und regulären Leistungen anbietet. Herr König verwies darauf, dass für die „Ausgestaltung und Betreuung aller untergebrachter Personen“ die Regierung von Oberbayern verantwortlich und zuständig und die Caritas Asylsozialberatung vor Ort sei.
Wir stellen dazu fest: Nicht die Regierung von Oberbayern ist in der Verantwortung, die Kinder- und Jugendhilfe sowie den Kinderschutz umzusetzen; diese Aufgabe obliegt der Kommune, in diesem Fall dem Landkreis Fürstenfeldbruck. In der Verantwortung der Regierung von Oberbayern liegt es, die mangelhaften räumlichen Begebenheiten zu verbessern und die Isolation nach Außen abzuschaffen. Weiterhin stellen wir fest, dass die Asylsozialberatung konzeptionell nicht der Kinder- und Jugendhilfe zuzuordnen ist. Sie stellt vielmehr eine sicherlich engagierte, aber unterfinanzierte allgemeine Beratung für geflüchtete Erwachsene dar.
Es reicht zur Aufgabenwahrnehmung eines Jugendamtes nicht aus abzuwarten, ob „aus dem Ankerzentrum heraus“ Hinweise auf einen möglichen Jugendhilfebedarf bzw. einer möglichen
Kindeswohlgefährdung an das Jugendamt gelangen. Das Jugendamt ist nach dem SGB VIII eindeutig aufgefordert, von sich aus tätig zu werden. Dass die Lebensumstände der in der sog.
Anker-Dependance lebenden Menschen prekär und desaströs sind, dürfte Ihnen hinreichend bekannt sein.
Wir fordern deshalb den Jugendhilfeausschuss dazu auf, sich der Rechte der Kinder und Jugendlichen in der sog. Anker-Dependance und anderen Sammelunterkünften anzunehmen und für eine bedarfsgerechte und rechtskonforme Umsetzung der Jugendhilfemaßnahmen zu sorgen.
Mit freundlichen Grüßen
das Bündnis „Jugendhilfe für begleitete Minderjährige“
bestehend aus
AKS München, Münchner Flüchtlingsrat und Bayerischer Flüchtlingsrat
Kontakt: kritischesozialearbeit@gmx.de
Handlungsleitfaden „Jugendhilfe für begleitete minderjährige Flüchtlinge“, sowie
weiterführende Artikel und Gutachten auch zu den sog. Ankerzentren:
http://www.aks-muenchen.de/2018/11/jugendhilfe-fuer-begleitete-minderjaehrigefluechtlinge/
Anlage:
Antwort Amt für Jugend und Familie vom 8.2.2019