Hervorragende Sendung zu Diskriminierung und Kirchenfinanzierung. Online abrufbar bei der ARD Mediathek: http://www.ardmediathek.de/das-erste/reportage-dokumentation/die-story-im-ersten-gott-hat-hohe-nebenkosten?documentId=12580180
Archiv der Kategorie: Diskriminierung
ageism, racism, classicm, antiziganism, ableism etc.
Arbeitgeber Kirche: Jobs nur für Christen – Panorama Reportage
Heute Abend 21.45 Uhr im Ersten, anschließend online zu sehen im Archiv: http://daserste.ndr.de/panorama/archiv/index.html
POSITIONSPAPIER DES AKS MÜNCHEN ZU DEN KIRCHLICHEN ARBEITGEBERN
Das vom „AKS München“ diese Woche verabschiedete Positionspapier findet sich auch als PDF zum Download unter „Dokumente“ – siehe linke Spalte oder direkt hier: http://www.aks-muenchen.de/wp-content/uploads/Positionspapier-kirchliche-Arbeitgeber-AKS-München-2012.pdf.
AKS München – Positionspapier
Unsere Positionen zu arbeitsrechtlichen Besonderheiten bei kirchlichen Arbeitgebern
Wir treten ein für gleiche Arbeitsbedingungen und die Gleichberechtigung von SozialarbeiterInnen, ÄrztInnen, Krankenschwestern und sonstigen MitarbeiterInnen bei öffentlichen, kirchlichen und privaten Trägern, unabhängig von ihrer Herkunft, Religionszugehörigkeit, sexueller Orientierung oder ihrem Familienstand.
MitarbeiterInnen kirchlicher Einrichtungen können aus vielfachen Gründen entlassen werden, bzw. werden gar nicht eingestellt. Allein die größten kirchlichen Verbände (Caritas und Diakonie) beschäftigen in Deutschland über eine Million ArbeitnehmerInnen.
BewerberInnen ohne christliche Religionszugehörigkeit werden oft nicht eingestellt, was eine massive Benachteiligung auf dem Arbeitsmarkt für die Personen bedeutet, die dieses Merkmal nicht erfüllen. Dies obwohl die Dienste zu annähernd 100 % aus staatlichen Mitteln finanziert werden und Personen ohne christliche Zugehörigkeit einen großen Anteil der KlientInnen/PatientInnen ausmachen.
Von MitarbeiterInnen wird aufgrund der besonderen Loyalitätspflichten erwartet, den moralischen Grundsätzen der Kirchen auch im privaten Bereich zu entsprechen. Dies bedeutet beispielsweise, dass Beschäftigten wegen Homosexualität, dem Zusammenleben ohne Trauschein, einer zweiten Heirat oder einem nicht-ehelichen Kind gekündigt werden kann.
Die MitarbeiterInnen kirchlicher Arbeitgeber haben zudem kein Recht zu streiken. Wagen sie es doch, droht die Kündigung. Bei kirchlichen Trägern gibt es eine Mitarbeitervertretung, diese hat im Gegensatz zum Betriebs- oder Personalrat anderer Träger nur ein eingeschränktes Mitspracherecht, da das Betriebsverfassungsgesetz für kirchliche Träger nicht gilt.
Diese Rechte wurden der Kirche aufgrund der Weimarer Reichsverfassung zugestanden, widersprechen aber den Grundrechten und dem Sinn nach u.a. dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz.
Unsere Schlussfolgerungen:
- Dies stellt eine massive Diskriminierung aller gleichqualifizierten BewerberInnenund Beschäftigten dar, deren persönlicher Lebensentwurf nicht mit den moralischen Grundsätzen der Kirchen im Einklang ist.
- Gerade weil die Dienste kirchlicher Träger zu fast 100% aus öffentlichen Mittelnfinanziert werden, müssen sie sich genauso an die rechtsstaatlichen Grundsätze halten, die für alle anderen Dienstgeber gelten.
Zur Klarstellung: Nicht jeder kirchliche Arbeitgeber nutzt alle besonderen Möglichkeiten der Rechtseinschränkung. Jedoch ist allein die Existenz genannter Fakten aus unserer Sicht nicht akzeptabel.
„Bistum Augsburg will lesbischer Erzieherin kündigen“ SZ
endlich mal wieder ein Fall – die Besonderheiten kirchlicher Arbeitgeber betreffend – der auch öffentlich diskutiert wird:
vgl. z.B. hier:
http://www.sueddeutsche.de/bayern/bistum-augsburg-kirche-will-lesbischer-erzieherin-kuendigen-1.1383595
oder hier:
http://www.queer.de/detail.php?article_id=16721
„Stimmen der Roma“
„Seit Jahrzehnten kämpfen Roma-AktivistInnen gegen die allgegenwärtige Diskriminierung, Ausgrenzung und Verfolgung ihrer Volksgruppe in Europa“…
Eine vielseitige Veranstaltungsreihe vom 19. April bis 22. Mai 2012 in München mit Konzerten, Debatten, Filmvorführungen etc.: