Archiv der Kategorie: Diskriminierung

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Ingolstadt: Demonstranten erheben schwere Vorwürfe: Protestzug gegen „Missstände in den Ingolstädter Abschiebelagern“

Ingolstadt: Demonstranten erheben schwere Vorwürfe: Protestzug gegen „Missstände in den Ingolstädter Abschiebelagern“

Der Donaukurier mit Bericht  zur Demonstration gegen die bayrischen Abschiebelager vom Samstag, den 4.3.2017, an der auch der AKS München teilgenommen hat.
Link zum Presseartikel.

Hintergründe zu den Abschiebelagern in Bayern finden Sie / findet ihr hier auf der Infoseite vom Flüchtlingsrat Bayern.

 

Zwischenstandsbericht – Stadtratsantrag zu kirchliche Arbeitgeber in München


a) Nach aktueller Einschätzung haben wir zum Thema kirchliche Arbeitgeber im Stadtrat zumindest einen Teilerfolg erzielen können. Der Beschluss muss allerdings noch verabschiedet werden. Am 20.11. wird er im Verwaltungs- und Personalausschuss der Stadt München debattiert.

Details siehe hier: http://www.ris-muenchen.de/RII2/RII/DOK/SITZUNGSVORLAGE/3113368.pdf

„Zu Buchstabe B der Beschlussvorlage im Vortrag des Referenten hat Herr Stadtrat Akman gebeten, künftig bei der Gewährung von Zuschüssen an kirchliche Träger an diese zu appellieren, die städtischen Antidiskriminierungsrichtlinien freiwillig anzuwenden. Die Verwaltung wird mit den kirchlichen Trägern Kontakt aufnehmen und die Frage einer Selbstverpflichtung ansprechen. Der Antrag des Referenten wurde nicht verändert.
Seite 2
II. Antrag des Referenten
1. Von den Ausführungen zur Berücksichtigung der städtischen Antidiskriminierungs- und gleichstellungspolitischen Richtlinien bei Zuwendungen wird Kenntnis genommen.
2. Das Direktorium wird beauftragt eine Bestätigung zu entwickeln, die bei städtischen Vergaben ab der Wertgrenze für Beschaffungen mit einem geringen Wert (Selbstbeschaffungsgrenze, derzeit 1.000 Euro) von potenziellen Vertragspartnern verlangt wird. Inhalt der Bestätigung ist die städtische Zielsetzung, bei der Erfüllung des Auftrags gendersensible Aspekte zu beachten und Diskriminierungen entgegenzuwirken. Die Bestätigung soll in Form eines allgemeinen Programmsatzes in die städtischen Zusätzlichen Vertragsbedingungen aufgenommen und damit Vertragsbestandteil werden.
3. Wegen der derzeitigen Rechtslage kann dem Anliegen des Stadtratsantrags von DIE LINKE vom 19.11.2012 nicht gefolgt werden“
Weitere Unterlagen und Informationen finden sich hier: http://www.ris-muenchen.de/RII2/RII/ris_vorlagen_ergebnisse.jsp?risid=2851299

b) Von Kolleginnen der Hochschule München ist in Zusammenhang mit der AKS Veranstaltung zu den „kirchlichen Arbeitgebern“ im Juni nun auch ein Artikel in der Mitgliedszeitschrift der GEW publiziert worden, Titel: „Nach dem Studium zur Kirche?“: dds 10 2013 nach dem studium in die kirche

AKS-Veranstaltung: „Loyal dienen. Diskriminierung im kirchlichen Arbeitsrecht“

Einladungsflyer zum Download:
Vortrag Diskussion Diskriminierung im kirchlichen Arbeitsrecht 10 06 2013.pdf


Loyal dienen _Diskriminierung im kirchlichen Arbeitsrecht – Vortrag und Diskussion – 10.06.2013

Über 1,3 Millionen Arbeitnehmer_innen sind in Deutschland bei kirchlichen Trägern wie zum Beispiel der Caritas oder der Diakonie beschäftigt.
Erzieher_innen, Ärzt_innen, Alten- und Krankenpfl eger_innen, Pädagog_innen und Sozialarbeiter_innen – für Sie alle gelten besondere Verpfl ichtungen zur Loyalität gegenüber ihrem Arbeitgeber, die sich selbst ins Privatleben hinein (2. Ehe, sexuelle Identität, andersgläubig) erstrecken.
In ihrem Buch „Loyal dienen“ stellt Dipl.-pol. Corinna Gekeler erstmals dar, welche Auswirkungen die Sonderrechte für kirchliche Arbeitgeber auf die Arbeits- und Grundrechte von kirchlichen Mitarbeiter_innen haben und auf welchen gesetzlichen Grundlagen diese beruhen.
Sie zeigt unterschiedliche Wege zur Beendiung der Diskriminierungen auf. Einen möglichen Ansatzpunkt bietet das Vergaberecht, zu dem das „Bündnis gegen Diskriminierung im kirchlichen Arbeitsrecht“ ein
Rechtsgutachten erstellen hat lassen.
Das Bündnis lädt alle Fachkräfte und die Studierenden aus dem Gesundheits- und Sozialbereich zur Buchvorstellung mit Corinna Gekeler & anschließenden Podiumsdiskussion ein.
Vertreter_innen der Stadtratsfraktionen und Landtagsfraktionen sind
eingeladen.
MONTAG, 10.06.2013 UM 19 UHR
DGB-HAUS, GROSSER SAAL,
SCHWANTHALERSTR. 64, 80336 MÜNCHEN
NÄHE HBF / U-BAHN THERESIENWIESE

Veranstalter: Arbeitskreis kritische Soziale Arbeit München – www.aks-muenchen.de, ver.di FB 3,
Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft – Stadtverband München, DBSH, Fachschaft der Fakultät
für angewandte Sozialwissenschaften der Hochschule München

Film zu bulgarischen Arbeiter_innen in München


Auszug: „Ein halbes Jahr lang haben vier EthnolgiestudentInnen der LMU München ausgehend von ihrem Engagement in der Initiative für Zivilcourage versucht dem Alltag der bulgarischen ArbeiterInnen näher zu kommen. Sie haben Nächte an der Hackerbrücke verbracht, sind mit BulgarInnen durch die Stadt gezogen; haben sie auf Ämter und zu Bewerbungsgesprächen begleitet; haben Picknicks veranstaltet, bei denen ein Wörterbuch die einzige Kommunikationsgrundlage darstellte; und sie haben BulgarInnen in ihrer Heimat besucht. Viele dieser Stunden haben sie mit zwei Kameras begleitet. Herausgekommen ist ein Film über alltägliche Situtationen in der Abwesenheit von Arbeit, über Wut und Frust, über reale Auswirkung der EU-Poltik auf Bürgerebene, über die Gründe der Migration und über Kommunikation, auch jenseits von Worten.Angheörige sozial benachteiligter Gruppen, insbesondere der türkischen und der Roma-Minderheit in Bulgarien, verdingen sich aus Perspektivlosigkeit in der Heimat in ganz Europa als Arbeiter. Aals halbwertig behandelte EU-Bürger dürfen sie überall hin reisen, erhalten aber nur unter schwierigen Bedingungen eine Arbeitserlaubnis. Auch nach München kommen viele dieser ArbeiterInnen, um Geld zu verdienen oder um sich hier ein besseres Leben aufzubauen, um ihren Kindern eine andere Zukunft zu ermöglichen. Die BulgarInnen arbeiten häufig als Tagelöhner, für teilweise unmenschliche Gehälter und werden zudem regelmäßig um ihr Geld betrogen.

Deswegen schlafen viele der ArbeiterInnen auf Parkbänken, in Aufenthaltsräumen der deutschen Bahn oder pendeln durch Zimmer ihrer Bekannten. Einige bekommen auch Zimmer in den völlig überfüllten Arbeiterwohnheimen, die in miserablen Zuständen sind. Verschimmelte Decken, Küchen in denen offene Leitungen aus den Wänden hängen. 250 Euro oder mehr zahlt man pro Person für ein Bett, zwischen vier und acht Leuten schlafen in einem Zimmer.“

Weitere Informationen hier:
http://inizivi.antira.info/2011/09/08/film-mit-und-uber-bulgarische-arbeiterinnen/

Der Film ist hier ansehbar: http://vimeo.com/33597564

Rechtsgutachten zum Vergaberecht bezüglich Diskriminierung durch kirchliche Arbeitgeber

Im Rahmen der Aktivitäten vom Münchner Bündnis gegen Diskriminierung durch kirchliche Arbeitgeber (AKS, ver.di München, GEW Stadtverband München und Fachschaft der Fakultät Sozialwissenschaften der HS München) haben GEW und ver.di ein Rechtsgutachten erstellen lassen.

Fragestellung 1:
Wie kann Antidiskriminierung allgemein auf Landesebene (Bayern) und
auf kommunaler Ebene im Vergaberecht im Rahmen der sozialen
Kriterien (möglichst rechtssicher) implementiert werden?
Fragestellung 2:
Würde diese Regelung dann auch für kirchliche Arbeitgeber gelten?
Wenn nein, aufgrund welcher rechtlichen Regelung scheitert es?

Das Gutachten mit den Antworten findet sich hier:
Gutachten Antidiskriminierung im Vergaberecht Prof. Fasselt