Archiv der Kategorie: Debatte (kontroverse Themen)

Vorankündigung: „Politik, Politisierung und Soziale Arbeit“ Vortrag und Diskussion mit Prof. Frank Bettinger

„Politik, Politisierung und Soziale Arbeit“
Vortrag und Diskussion mit Prof. Frank Bettinger

Mittwoch 3. April 2013, 19 Uhr
Ort: DGB Haus, Schwanthalerstraße 64
Veranstalter: AKS – Arbeitskreis kritische Soziale Arbeit München, GEW Stadtverband München, DGB Bildungswerk Bayern Region München

http://www.facebook.com/events/574036922625191/?fref=ts

Aus dem Ankündigungstext:
Die aktuellen gesellschaftlichen und sozialstaatlichen Transformationsprozesse stellen die Soziale Arbeit vor neue Herausforderungen. Die wachsenden sozialen Ungleichheiten, die sich in Arbeitslosigkeit und Armut manifestieren, sowie eine Prekarisierung der Beschäftigungsverhältnisse in der Sozialen Arbeit selbst, werden in Praxis und Wissenschaft mit Sorge beobachtet.
In den letzten Jahren sind bundesweit Arbeitskreise kritischer Sozialer Arbeit entstanden. Diese haben als gemeinsames Ziel die Weiterentwicklung einer kritischen Theorie und Praxis, die sich vom „Mainstream“ der aktuellen Sozialen Arbeit distanziert. Die Mitglieder des AKS eint weder „die eine Weltanschauung“ noch ein einheitliches Theorieverständnis. Es geht vielmehr um die Formulierung und Realisierung von neuen Perspektiven einer kritischen Sozialen Arbeit in der auch die gewerkschaftliche Einbindung eine Rolle spielen.
Frank Bettinger wird von sozialarbeitstheoretischen Überlegungen ausgehend Anregungen für eine kritische Praxis geben.
Gemeinsam wollen wir seine Thesen debattieren.

Kontakt: kritischesozialearbeit@gmx.de

Kirchliches Arbeitsrecht – Fragen und Antworten

Die Idee zum vorliegenden 12-seitigen Fragen- und Antwort-Katalog zum kirchlichen Arbeitsrecht hat sich im Kontext des „Positionspapiers zu kirchlichen Arbeitgebern“ seitens des Arbeitskreis Kritische Soziale Arbeit (http://www.aks-muenchen.de/wp-content/uploads/AKS-Positionspapier-zu-kirchlichen-Arbeitgebern-2.0.pdf) ergeben, nachdem offene Fragen, Anmerkungen und auch kritische Anfragen zum Thema aufkamen und nach einer intensiveren Rückmeldung zu den angesprochenen Themen verlangten.

Da der Fragen-Antwort-Katalog erst kurzfristig anhand der Anmerkungen und Anfragen zur Thematik erstellt wurde, konnte noch keine offizielle Endredaktion durch den gesamten AKS stattfinden – die Antworten beruhen deswegen auf der persönlichen Stellungnahme des Autors zum Themenkreis und können im Einzelnen von Positionen innerhalb des Arbeitskreis abweichen (Stand 09.11.2011).

Das Arbeitspapier/discussion paper ist hier downloadbar:

http://www.aks-muenchen.de/wp-content/uploads/Arbeitsrecht-Fragen-und-Antworten.pdf

 

Literaturliste zu Sanktionen & Arbeitslosengeld II

Relevante Literatur und Forschungsergebnisse zu Auswirkungen von Sanktionen:

 Ames, Anne: Ursachen und Auswirkungen von Sanktionen nach § 31 SGB II, Düsseldorf 2009.
 Daseking, Claudia et al.: Wer nicht spurt, kriegt kein Geld: Sanktionen gegen Hartz-IV-Beziehende. Erfahrungen, Analysen, Schlussfolgerungen. AG Sanktionen der Berliner Kampagne gegen Hartz IV, Berlin, November 2008.
 Götz Susanne; Ludwig-Mayerhofer, Wolfgang; Schreyer, Franziska: Sanktionen im SGB II. Unter dem Existenzminimum, Stand 30.08.2010, . (MitarbeiterInnen des IAB)
 Grießmeier, Nicolas: Der disziplinierende Staat. Eine kritische Auseinandersetzung mit Sanktionen bei Arbeitslosengeld 2 –Empfängern aus der Sicht der Sozialen Arbeit und der Menschenrechte. Grünwald bei München 2012.
 Grießmeier, Nicolas: Explorationsstudie zu Auswirkungen von Totalsanktionen bei Arbeitslosengeld II-Empfängern. Veröffentlicht am 28.06.2011 in socialnet Materialien unter http://www.socialnet.de/materialien/123.php, Datum des Zugriffs 07.01.2013.
 Schreyer, Franziska; Götz, Susanne: Sanktionen bei jungen Arbeitslosen im SGB II. Wer nicht hören will muss fühlen?, in: IAB-Forum Magazin des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung 1/2010, S.80-85. (Auftraggeber IAB)
 Schreyer, Franziska, Zahradnik, Franz; Götz, Susanne: Lebensbedingungen und Teilhabe von jungen sanktionierten Arbeitslosen im SGB II, in: Sozialer Fortschritt 9/2012, S.213-220. (MitarbeiterInnen des IAB)
 Tillmann, Franz; Gehne, Carsten: Situation ausgegrenzter Jugendlicher. Expertise unter Einbezug der Perspektive der Praxis, Ratingen 2012.
 Wagner, Thomas: Wer nicht hören will muss fühlen!, Stand 25.11.2010, .
 Zahradnik, Franz; Franziska Schreyer, Götz Susanne: Und dann haben Sie mir alles gesperrt. Sanktionierender Wohlfahrtsstaat und Lebensläufe junger Arbeitsloser, in: Mansel, Jürgen; Speck, Karsten (Hrsg.): Jugend und Arbeit. Eine Bestandsaufnahme und Analysen, Weinheim 2012. (MitarbeiterInnen des IAB)

Rechtskommentare:

• Berlit, Uwe: Diskriminierung von Jugendlichen bei Hartz-4-Sanktionen beseitigen, in: Soziale Sicherheit 4/2010, S.124.
• Davilla, Sofia: Die schärferen Sanktionen im SGB II für Hilfebedürftige unter 25 Jahren – ein Plädoyer für ihre Abschaffung, in: Die Sozialgerichtsbarkeit 10/10, S.557-564.
• Geiger, Udo: Wie sind personenübergreifende Sanktionsfolgen auf der Grundlage der geltenden Fassung von § 31 SGB II zu verhindern?, in: info also – Informationen zum Arbeitslosenrecht und Sozialhilferecht, 01/2010, S.3-7.
• Grießmeier, Nicolas: Der disziplinierende Staat. Eine kritische Auseinandersetzung mit Sanktionen bei Arbeitslosengeld II-Beziehern aus der Sicht der Sozialen Arbeit und der Menschenrechte, Grünwald 2012.
• Lauterbach, Klaus: Das Sanktionssystem im SGB II, in: Neue Justiz, Nr. 26 6/2008, S. 241–248.
• Münder, Johannes (Hrsg.): Sozialgesetzbuch II. Grundsicherung für Arbeitssuchende. Lehr- und Praxiskommentar, Baden-Baden 2007.
• Neskovic, Wolfgang; Erdem, Isabel: Zur Verfassungswidrigkeit von Sanktionen bei Hartz IV, in: Die Sozialgerichtsbarkeit 03/12, S.134-140
• Strömer, Jens: Der Krankenversicherungsschutz von Hilfebedürftigen, in: Die Sozialgerichtsbarkeit 02/2010, S.64-67.
• Thomé, Harald; Jäger, Harald: Leitfaden für Alg II/Sozialhilfe von A-Z., Frankfurt 25 2008.

Zur Verteilung von Sanktionen sowie zur Wirksamkeit von Sanktionen im Sinne einer Arbeitsmarktintegration:

• Boockmann, Bernhard; Thomsen, Stephan L.; Walter, Thomas: Intensifying the Use of Benefit Sanctions – An Effective Tool to Shorten Welfare Receipt and Speed up Transitions to Employment? ZEW Discussion Paper 09-072, 2009.
• Grießmeier, Nicolas: Der disziplinierende Staat. Eine kritische Auseinandersetzung mit Sanktionen bei Arbeitslosengeld II-Beziehern aus der Sicht der Sozialen Arbeit und der Menschenrechte, Grünwald 2012.
• Hillmann, Katja; Hohenleitner, Ingrid: Impact of Benefit Sanctions on Unemployment Outflow – Evidence from German Survey Data, 2012 HWWI Research Paper 129.
• Kumpmann, Ingmar: Im Fokus: Sanktionen gegen Hartz-IV-Empfänger: Zielgenaue Disziplinierung oder allgemeine Drohkulisse?, in: Wirtschaft im Wandel 6/2009, S. 236-239.
• Oschmiansky, Frank; Müller, Kai-Uwe: Regional uneinheitlich: Wie die Sanktionspolitik der Bundesagentur für Arbeit umgesetzt wird, in: WZB-Mitteilungen, Heft 114, Dezember 2006, S.25 – 28.
• Schneider, Julia: Activation of welfare recipients: Impacts of selected policies on reservation wages, search effort, re-employment and health, Onlinedissertation 2009, aufgerufen am 28.08.2012, http://www.diss.fu-berlin.de/diss/servlets/MCRFileNodeServlet/FUDISS_derivate_000000008136/DissertationJuliaSchneider2010_fin.pdf;jsessionid=6477F5127B6C81DDE1F33E0E894E9232?hosts=
• Wolff, Joachim; Moczall, Andreas: Übergänge von ALG-II-Beziehern in die erste Sanktion. Frauen werden nur selten sanktioniert, in: IAB-Forschungsbericht 11/2012.

Stand 01/2013

POSITIONSPAPIER DES AKS MÜNCHEN ZU DEN KIRCHLICHEN ARBEITGEBERN


Das vom „AKS München“ diese Woche verabschiedete Positionspapier findet sich auch als PDF zum Download unter „Dokumente“ – siehe linke Spalte oder direkt hier: http://www.aks-muenchen.de/wp-content/uploads/Positionspapier-kirchliche-Arbeitgeber-AKS-München-2012.pdf.

 

AKS München – Positionspapier

Unsere Positionen zu arbeitsrechtlichen Besonderheiten bei kirchlichen Arbeitgebern

Wir treten ein für gleiche Arbeitsbedingungen und die Gleichberechtigung von SozialarbeiterInnen, ÄrztInnen, Krankenschwestern und sonstigen MitarbeiterInnen bei öffentlichen, kirchlichen und privaten Trägern, unabhängig von ihrer Herkunft, Religionszugehörigkeit, sexueller Orientierung oder ihrem Familienstand.

MitarbeiterInnen kirchlicher Einrichtungen können aus vielfachen Gründen entlassen werden, bzw. werden gar nicht eingestellt. Allein die größten kirchlichen Verbände (Caritas und Diakonie) beschäftigen in Deutschland über eine Million ArbeitnehmerInnen.

BewerberInnen ohne christliche Religionszugehörigkeit werden oft nicht eingestellt, was eine massive Benachteiligung auf dem Arbeitsmarkt für die Personen bedeutet, die dieses Merkmal nicht erfüllen. Dies obwohl die Dienste zu annähernd 100 % aus staatlichen Mitteln finanziert werden und Personen ohne christliche Zugehörigkeit einen großen Anteil der KlientInnen/PatientInnen ausmachen.
Von MitarbeiterInnen wird aufgrund der besonderen Loyalitätspflichten erwartet, den moralischen Grundsätzen der Kirchen auch im privaten Bereich zu entsprechen. Dies bedeutet beispielsweise, dass Beschäftigten wegen Homosexualität, dem Zusammenleben ohne Trauschein, einer zweiten Heirat oder einem nicht-ehelichen Kind gekündigt werden kann.
Die MitarbeiterInnen kirchlicher Arbeitgeber haben zudem kein Recht zu streiken. Wagen sie es doch, droht die Kündigung. Bei kirchlichen Trägern gibt es eine Mitarbeitervertretung, diese hat im Gegensatz zum Betriebs- oder Personalrat anderer Träger nur ein eingeschränktes Mitspracherecht, da das Betriebsverfassungsgesetz für kirchliche Träger nicht gilt.
Diese Rechte wurden der Kirche aufgrund der Weimarer Reichsverfassung zugestanden, widersprechen aber den Grundrechten und dem Sinn nach u.a. dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz.
Unsere Schlussfolgerungen:

  • Dies stellt eine massive Diskriminierung aller gleichqualifizierten BewerberInnenund Beschäftigten dar, deren persönlicher Lebensentwurf nicht mit den moralischen Grundsätzen der Kirchen im Einklang ist.
  • Gerade weil die Dienste kirchlicher Träger zu fast 100% aus öffentlichen Mittelnfinanziert werden, müssen sie sich genauso an die rechtsstaatlichen Grundsätze halten, die für alle anderen Dienstgeber gelten.

Zur Klarstellung: Nicht jeder kirchliche Arbeitgeber nutzt alle besonderen Möglichkeiten der Rechtseinschränkung. Jedoch ist allein die Existenz genannter Fakten aus unserer Sicht nicht akzeptabel.