Archiv der Kategorie: AK-Intern

Neuigkeiten aus dem AK – ein Bündnis wächst

Themen der letzten Treffen waren  „wirkungsorientierte Steuerung“, „Wohnen“ , Tagungsberichte sowie hauptsächlich die „kirchlichen Arbeitgeber„. Hierzu mehr:

Nach einer kurzen Phase der Recherche und Diskussion haben wir uns positioniert (siehe Positionspapier unter „Dokumente“).

Zugleich haben wir an dem Aufbau eines temporären „Bündnisses“ gearbeitet. Hierfür fanden mit unterschiedlichen Organisationen Klärungsgespräche statt. Im Allgemeinen gab es viel positiven Zuspruch. Das Bündnis wächst, aktuell warten wir auf die letzten definitiven Zusagen.

Nun sind wir  in der politischen Aktionsplanung – aus strategischen Gründen wollen wir im Moment dazu jedoch nicht zu viel verraten.

Darüber hinaus ist für Winter eine Veranstaltung zu den kirchlichen Arbeitgebern angedacht, sowie an eine Veranstaltung zu Theorie „kritischer Sozialer Arbeit“.

POSITIONSPAPIER DES AKS MÜNCHEN ZU DEN KIRCHLICHEN ARBEITGEBERN


Das vom „AKS München“ diese Woche verabschiedete Positionspapier findet sich auch als PDF zum Download unter „Dokumente“ – siehe linke Spalte oder direkt hier: http://www.aks-muenchen.de/wp-content/uploads/Positionspapier-kirchliche-Arbeitgeber-AKS-München-2012.pdf.

 

AKS München – Positionspapier

Unsere Positionen zu arbeitsrechtlichen Besonderheiten bei kirchlichen Arbeitgebern

Wir treten ein für gleiche Arbeitsbedingungen und die Gleichberechtigung von SozialarbeiterInnen, ÄrztInnen, Krankenschwestern und sonstigen MitarbeiterInnen bei öffentlichen, kirchlichen und privaten Trägern, unabhängig von ihrer Herkunft, Religionszugehörigkeit, sexueller Orientierung oder ihrem Familienstand.

MitarbeiterInnen kirchlicher Einrichtungen können aus vielfachen Gründen entlassen werden, bzw. werden gar nicht eingestellt. Allein die größten kirchlichen Verbände (Caritas und Diakonie) beschäftigen in Deutschland über eine Million ArbeitnehmerInnen.

BewerberInnen ohne christliche Religionszugehörigkeit werden oft nicht eingestellt, was eine massive Benachteiligung auf dem Arbeitsmarkt für die Personen bedeutet, die dieses Merkmal nicht erfüllen. Dies obwohl die Dienste zu annähernd 100 % aus staatlichen Mitteln finanziert werden und Personen ohne christliche Zugehörigkeit einen großen Anteil der KlientInnen/PatientInnen ausmachen.
Von MitarbeiterInnen wird aufgrund der besonderen Loyalitätspflichten erwartet, den moralischen Grundsätzen der Kirchen auch im privaten Bereich zu entsprechen. Dies bedeutet beispielsweise, dass Beschäftigten wegen Homosexualität, dem Zusammenleben ohne Trauschein, einer zweiten Heirat oder einem nicht-ehelichen Kind gekündigt werden kann.
Die MitarbeiterInnen kirchlicher Arbeitgeber haben zudem kein Recht zu streiken. Wagen sie es doch, droht die Kündigung. Bei kirchlichen Trägern gibt es eine Mitarbeitervertretung, diese hat im Gegensatz zum Betriebs- oder Personalrat anderer Träger nur ein eingeschränktes Mitspracherecht, da das Betriebsverfassungsgesetz für kirchliche Träger nicht gilt.
Diese Rechte wurden der Kirche aufgrund der Weimarer Reichsverfassung zugestanden, widersprechen aber den Grundrechten und dem Sinn nach u.a. dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz.
Unsere Schlussfolgerungen:

  • Dies stellt eine massive Diskriminierung aller gleichqualifizierten BewerberInnenund Beschäftigten dar, deren persönlicher Lebensentwurf nicht mit den moralischen Grundsätzen der Kirchen im Einklang ist.
  • Gerade weil die Dienste kirchlicher Träger zu fast 100% aus öffentlichen Mittelnfinanziert werden, müssen sie sich genauso an die rechtsstaatlichen Grundsätze halten, die für alle anderen Dienstgeber gelten.

Zur Klarstellung: Nicht jeder kirchliche Arbeitgeber nutzt alle besonderen Möglichkeiten der Rechtseinschränkung. Jedoch ist allein die Existenz genannter Fakten aus unserer Sicht nicht akzeptabel.

Neue AKS-Termine

Ort siehe oben rechts:
Jeweils donnerstags ab 19 Uhr am:
14.06.12
12.07.12
23.08.12
27.09.12

Themen der letzten Sitzung waren u.a.: Pensionen/Unterkünfte Stadt München, kirchliche Arbeitgeber, Öffentlichkeitsarbeit in der Sozialen Arbeit, bulgarische/rumänische MigrantInnen/Tagelöhner

Aktuelle Themen des AK

Neben dem Thema „kirchliche Arbeitgeber“ wird vermutlich u.a. das Thema „Wohnen“ im AK in den nächsten Monaten eine übergeordnete Rolle spielen.
Auf unsere umfangreiche Anfrage an das Wohnungsamt gab es bislang noch keine schriftliche Antwort. Aber wir bleiben am Ball:
Es gibt in München aktuell außerodentliche Umstrukturierungsmaßnahmen. Aspekte wie Unterkunftsverkauf, Pensionen, Zugang zu Sozialwohnungen usw. wollen wir thematisieren.
Nähere Infos zu unseren weiteren Überlegungen beim nächsten AK-Treffen.
Eine Antwort auf unsere Anfrage zu Guthabenkonten (für Flüchtlinge) bei der Postbank steht ebenfalls noch aus, die Sparkasse hatte bereits im Januar die Fragen beantwortet.