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AKS-Veranstaltung: „Loyal dienen. Diskriminierung im kirchlichen Arbeitsrecht“

Einladungsflyer zum Download:
Vortrag Diskussion Diskriminierung im kirchlichen Arbeitsrecht 10 06 2013.pdf


Loyal dienen _Diskriminierung im kirchlichen Arbeitsrecht – Vortrag und Diskussion – 10.06.2013

Über 1,3 Millionen Arbeitnehmer_innen sind in Deutschland bei kirchlichen Trägern wie zum Beispiel der Caritas oder der Diakonie beschäftigt.
Erzieher_innen, Ärzt_innen, Alten- und Krankenpfl eger_innen, Pädagog_innen und Sozialarbeiter_innen – für Sie alle gelten besondere Verpfl ichtungen zur Loyalität gegenüber ihrem Arbeitgeber, die sich selbst ins Privatleben hinein (2. Ehe, sexuelle Identität, andersgläubig) erstrecken.
In ihrem Buch „Loyal dienen“ stellt Dipl.-pol. Corinna Gekeler erstmals dar, welche Auswirkungen die Sonderrechte für kirchliche Arbeitgeber auf die Arbeits- und Grundrechte von kirchlichen Mitarbeiter_innen haben und auf welchen gesetzlichen Grundlagen diese beruhen.
Sie zeigt unterschiedliche Wege zur Beendiung der Diskriminierungen auf. Einen möglichen Ansatzpunkt bietet das Vergaberecht, zu dem das „Bündnis gegen Diskriminierung im kirchlichen Arbeitsrecht“ ein
Rechtsgutachten erstellen hat lassen.
Das Bündnis lädt alle Fachkräfte und die Studierenden aus dem Gesundheits- und Sozialbereich zur Buchvorstellung mit Corinna Gekeler & anschließenden Podiumsdiskussion ein.
Vertreter_innen der Stadtratsfraktionen und Landtagsfraktionen sind
eingeladen.
MONTAG, 10.06.2013 UM 19 UHR
DGB-HAUS, GROSSER SAAL,
SCHWANTHALERSTR. 64, 80336 MÜNCHEN
NÄHE HBF / U-BAHN THERESIENWIESE

Veranstalter: Arbeitskreis kritische Soziale Arbeit München – www.aks-muenchen.de, ver.di FB 3,
Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft – Stadtverband München, DBSH, Fachschaft der Fakultät
für angewandte Sozialwissenschaften der Hochschule München

Film zu bulgarischen Arbeiter_innen in München


Auszug: „Ein halbes Jahr lang haben vier EthnolgiestudentInnen der LMU München ausgehend von ihrem Engagement in der Initiative für Zivilcourage versucht dem Alltag der bulgarischen ArbeiterInnen näher zu kommen. Sie haben Nächte an der Hackerbrücke verbracht, sind mit BulgarInnen durch die Stadt gezogen; haben sie auf Ämter und zu Bewerbungsgesprächen begleitet; haben Picknicks veranstaltet, bei denen ein Wörterbuch die einzige Kommunikationsgrundlage darstellte; und sie haben BulgarInnen in ihrer Heimat besucht. Viele dieser Stunden haben sie mit zwei Kameras begleitet. Herausgekommen ist ein Film über alltägliche Situtationen in der Abwesenheit von Arbeit, über Wut und Frust, über reale Auswirkung der EU-Poltik auf Bürgerebene, über die Gründe der Migration und über Kommunikation, auch jenseits von Worten.Angheörige sozial benachteiligter Gruppen, insbesondere der türkischen und der Roma-Minderheit in Bulgarien, verdingen sich aus Perspektivlosigkeit in der Heimat in ganz Europa als Arbeiter. Aals halbwertig behandelte EU-Bürger dürfen sie überall hin reisen, erhalten aber nur unter schwierigen Bedingungen eine Arbeitserlaubnis. Auch nach München kommen viele dieser ArbeiterInnen, um Geld zu verdienen oder um sich hier ein besseres Leben aufzubauen, um ihren Kindern eine andere Zukunft zu ermöglichen. Die BulgarInnen arbeiten häufig als Tagelöhner, für teilweise unmenschliche Gehälter und werden zudem regelmäßig um ihr Geld betrogen.

Deswegen schlafen viele der ArbeiterInnen auf Parkbänken, in Aufenthaltsräumen der deutschen Bahn oder pendeln durch Zimmer ihrer Bekannten. Einige bekommen auch Zimmer in den völlig überfüllten Arbeiterwohnheimen, die in miserablen Zuständen sind. Verschimmelte Decken, Küchen in denen offene Leitungen aus den Wänden hängen. 250 Euro oder mehr zahlt man pro Person für ein Bett, zwischen vier und acht Leuten schlafen in einem Zimmer.“

Weitere Informationen hier:
http://inizivi.antira.info/2011/09/08/film-mit-und-uber-bulgarische-arbeiterinnen/

Der Film ist hier ansehbar: http://vimeo.com/33597564

Offener Brief zur Wirkungsorientierten Steuerung der Hilfen zur Erziehung


Der AKS hat im April gemeinsam mit GEW und ver.di einen offenen Brief zur wirkungsorientierten Steuerung an die Stadt München verschickt:
Offener_Brief_WSE

Update 13.05.2013: ver.di FB 3 unterstützt nun auch den offenen Brief.

„Sehr geehrte Stadtratsfraktionen,
Sehr geehrte Frau Meier,
sehr geehrte Frau Dr. Kurz-Adam,
sehr geehrte Frau Hügenell,
sehr geehrte Vertreterinnen und Vertreter der freien Wohlfahrtspflege und Verbände,
liebe Kolleginnen und Kollegen der Sozialen Arbeit und des Erziehungsdienstes,
die Stadt München plant die Einführung einer wirkungsorientierten Steuerung der Hilfen zur
Erziehung (WSE).
Dem Arbeitskreis Kritische Soziale Arbeit (AKS) München, der Gewerkschaft Erziehung und
Wissenschaft (GEW) Stadtverband München sowie den ver.di Vertrauensleuten des
Sozialreferates der Landeshauptstadt München liegt daran, dass sich die Situation der
Klientinnen und Klienten nicht verschlechtert.“ (…)

Leserbrief an den AKS München

Caritas und Diakonie beschränken Berufsausübung für Suchttherapeuten

Die kirchlichen Träger betreiben im Suchtbereich 70-80% aller Beratungsstellen,Kliniken, Nachsorgeeinrichtungen u.s.w. Sie stellen Fachkräfte, wie Sozialarbeiter, Ärzte, Psychologen nur ein, wenn diese Kirchenmitglieder sind und eine religiöse Form der Lebenspartnerschaft nachweisen. Die religionsfreien Träger wie AWO, Rotes Kreuz, DPWV und öffentliche Hand besetzen in ihren Einrichtungen die Arbeitsplätze ausschließlich nach Qualifikation. Über die Hälfte der dort arbeitenden Fachkräfte könnte auch in einer kirchlichen Einrichtung angestellt werden. Mit denjenigen Fachkräften jedoch, die zwar Qualifikation, aber keine kirchliche Zugehörigkeit oder Lebenspartnerschaft vorweisen, können daher in Deutschland nur 10 – 15% der Stellen in Suchteinrichtungen besetzt werden. Gleichwohl werden diese Arbeitsplätze zu 100% von den Krankenkassen, Rentenversicherungen oder mit Steuergeld bezahlt. Ich habe als Leiter einer Suchtklinik oft erlebt, dass Suchttherapeuten auf Stellensuche in eine Kirche eintraten oder wiedereintraten oder ihren Kirchenaustritt dem Finanzamt gegenüber nicht geltend machten, damit er dem Arbeitgeber verborgen blieb. Manchmal haben Mitarbeiter kirchlicher Einrichtungen für qualifizierte Stellenbewerber einen schnellen Alibi-Kircheneintritt organisiert. Nicht alle Suchttherapeuten haben diese Heuchelei über sich gebracht, was für ihre Qualifikation spricht, weil Suchtarbeit der Glaubwürdigkeit bedarf, um wirksam zu sein.
(Autor ist bekannt)