Liebe Kolleginnen und Kollegen,
das diesjährige Bundestreffen der Arbeitskreise kritischer Sozialer Arbeit findet vom 17.11.-19.11.2017 in Freiburg statt.
Vom Münchner AKS fahren mindestens 15 Kolleg*innen mit.
Das aktuelle Programm und Informationen zur Anmeldung finden sich hier:
https://aksfreiburg.files.wordpress.com/2017/02/einladung_aks-bundestreffen_2017.pdf“>https://aksfreiburg.files.wordpress.com/2017/02/einladung_aks-bundestreffen_2017.pdf
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Für einen offenen Diskurs über den Entwurf einer neuen Asylberatungsrichtlinie!
Aktuell wird im Sozialministerium an einer neuen Asylsozialberatungsrichtlinie gearbeitet die ab dem 01.01.2018 gelten soll. Um den Diskurs u.a. auch für die Basis zu öffnen findet Ihr den Entwurf mit der neuen Bezeichnung „Beratungs- und Integrationsrichtlinie“ hier:
Entwurf Beratungs und Integrationsrichtlinie (ehemals Asylsozialberatungrichtlinie) 01.01.2018
Der Entwurf beinhaltet u.a. die Aussage: „Insbesondere soll die Beratung keine Tätigkeit umfassen, die eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls erfordern“ (Punkt 2.1.4) und“ Beratungsleistungen, die nicht dem Zweck der Richtlinie entsprechen, sind förderschädlich und führen zur Kürzung der Zuwendung (Punkt 6.2). Auch ansonsten sind viele Änderungen enthalten die einer Kommentierung bedürfen. Der AKS arbeitet an einer Stellungnahme.
Antwort des Bay. Sozialministeriums an den AKS – AKS Veranstaltung zum Thema
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
wir wollen Euch das Anwortschreiben des Sozialministeriums auf eine Anfrage von uns nicht vorenthalten:
Antwortschreiben Sozialministerium vom 31.07.2017
An dieser Stelle auch schon der Hinweis:
Am 05.10. organisieren wir in München eine Abendveranstaltung zum Thema Rechtsdienstleistungsgesetz und Soziale Arbeit am Beispiel der Asylsozialberatung. Weitere Infos folgen in Kürze.
Stellungnahme der Fachgruppe Flucht der Deutschen Gesellschaft für Soziale Arbeit
Die Fachgruppe „Flucht, Migration und Rassismuskritik“ hat in einer eigenen Stellungnahme umfangreich das Vorgehen des Bayerischen Sozialministeriums kritisiert. Sie beinhaltet eine detaillierte juristische Begründung, u.a. auch bezüglich des Rechtsberatungsdienstleistungsgesetzes, auf welches sich das bayerische Sozialministerium zuletzt in ihrer Rechtfertigung bezog. Zudem werden berufsethische und menschenrechtliche Aspekte erläutert.
Die Stellungnahme findet sich zum Download hier. Wir danken der Fachgruppe für die Verfassung der Expertise!
Wir sind keine AbschiebehelferInnen – Unterschriftenübergabe im Sozialministerium Bayern