Rechtsgutachten zum Vergaberecht bezüglich Diskriminierung durch kirchliche Arbeitgeber

Im Rahmen der Aktivitäten vom Münchner Bündnis gegen Diskriminierung durch kirchliche Arbeitgeber (AKS, ver.di München, GEW Stadtverband München und Fachschaft der Fakultät Sozialwissenschaften der HS München) haben GEW und ver.di ein Rechtsgutachten erstellen lassen.

Fragestellung 1:
Wie kann Antidiskriminierung allgemein auf Landesebene (Bayern) und
auf kommunaler Ebene im Vergaberecht im Rahmen der sozialen
Kriterien (möglichst rechtssicher) implementiert werden?
Fragestellung 2:
Würde diese Regelung dann auch für kirchliche Arbeitgeber gelten?
Wenn nein, aufgrund welcher rechtlichen Regelung scheitert es?

Das Gutachten mit den Antworten findet sich hier:
Gutachten Antidiskriminierung im Vergaberecht Prof. Fasselt

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