1. Eine mögliche Vorgehensweise bei unzumutbaren Stellenausschreibungen im sozialen Bereich www.absageagentur.de
2. Ein herausstechendes Beispiel von www.gerdia.de zum Thema „kirchliche Arbeitgeber“:
„Der Fall einer Kirchenmusikerin aus Bayern
Die Diözese Augsburg der katholischen Kirche lässt eine ihrer Angestellten, eine Kirchenmusikerin, von einer Detektei überwachen. Die Frau ist aufgefallen, da sie sich einer Versetzung verweigerte. Da sich bei der Bespitzelung herausstellt, dass die geschiedene Frau in Lebensgemeinschaft mit einem neuen Partner lebt, konnte sie problemlos wegen der sog. Verletzung ihrer Loyalitätspflicht gekündigt werden.“
Quelle: http://www.gerdia.de/node/110, aufgerufen am 06.05.2012