Kritik vom Deutschen Institut für Menschenrechte:
Zur mangelnden Umsetzung der Kinderrechtskonvention (insbesondere von Flüchtlingen) trotz Rücknahme des deutschen Vorbehalts: „Besonders gravierend gestalten sich nach den Ausführungen Cremers (A.d.V.: Mitarbeiter des Instituts) die Probleme bei unbegleiteten Flüchtlingskindern, das heißt Kindern, die ohne ihre Eltern oder andere volljährige Familienmitglieder nach Deutschland kommen. Es stehe im klaren Widerspruch zu Artikel 20 der UN-Konvention, wenn diese in Sammel- und Massenunterkünften untergebracht werden. Gemäß der Konvention seien unbegleitete Kinder prinzipiell in Obhut zu nehmen, in einer Pflegefamilie oder einer anderen kindesgemäßen Unterkunft unterzubringen.“
vgl. http://www.jugendhilfeportal.de/politik/kinder-und-jugendpolitik/artikel/eintrag/kritik-an-mangelnder-umsetzung-der-un-kinderrechtskonvention-in-deutschland/
Zeitungbericht der taz hierzu: http://www.taz.de/Minderjaehrige-Asylbewerber-in-der-EU/!87633/