Aktuell wird im Sozialministerium an einer neuen Asylsozialberatungsrichtlinie gearbeitet die ab dem 01.01.2018 gelten soll. Um den Diskurs u.a. auch für die Basis zu öffnen findet Ihr den Entwurf mit der neuen Bezeichnung „Beratungs- und Integrationsrichtlinie“ hier:
Entwurf Beratungs und Integrationsrichtlinie (ehemals Asylsozialberatungrichtlinie) 01.01.2018
Der Entwurf beinhaltet u.a. die Aussage: „Insbesondere soll die Beratung keine Tätigkeit umfassen, die eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls erfordern“ (Punkt 2.1.4) und“ Beratungsleistungen, die nicht dem Zweck der Richtlinie entsprechen, sind förderschädlich und führen zur Kürzung der Zuwendung (Punkt 6.2). Auch ansonsten sind viele Änderungen enthalten die einer Kommentierung bedürfen. Der AKS arbeitet an einer Stellungnahme.