Die Fachgruppe „Flucht, Migration und Rassismuskritik“ hat in einer eigenen Stellungnahme umfangreich das Vorgehen des Bayerischen Sozialministeriums kritisiert. Sie beinhaltet eine detaillierte juristische Begründung, u.a. auch bezüglich des Rechtsberatungsdienstleistungsgesetzes, auf welches sich das bayerische Sozialministerium zuletzt in ihrer Rechtfertigung bezog. Zudem werden berufsethische und menschenrechtliche Aspekte erläutert.
Die Stellungnahme findet sich zum Download hier. Wir danken der Fachgruppe für die Verfassung der Expertise!