Caritas und Diakonie beschränken Berufsausübung für Suchttherapeuten
Die kirchlichen Träger betreiben im Suchtbereich 70-80% aller Beratungsstellen,Kliniken, Nachsorgeeinrichtungen u.s.w. Sie stellen Fachkräfte, wie Sozialarbeiter, Ärzte, Psychologen nur ein, wenn diese Kirchenmitglieder sind und eine religiöse Form der Lebenspartnerschaft nachweisen. Die religionsfreien Träger wie AWO, Rotes Kreuz, DPWV und öffentliche Hand besetzen in ihren Einrichtungen die Arbeitsplätze ausschließlich nach Qualifikation. Über die Hälfte der dort arbeitenden Fachkräfte könnte auch in einer kirchlichen Einrichtung angestellt werden. Mit denjenigen Fachkräften jedoch, die zwar Qualifikation, aber keine kirchliche Zugehörigkeit oder Lebenspartnerschaft vorweisen, können daher in Deutschland nur 10 – 15% der Stellen in Suchteinrichtungen besetzt werden. Gleichwohl werden diese Arbeitsplätze zu 100% von den Krankenkassen, Rentenversicherungen oder mit Steuergeld bezahlt. Ich habe als Leiter einer Suchtklinik oft erlebt, dass Suchttherapeuten auf Stellensuche in eine Kirche eintraten oder wiedereintraten oder ihren Kirchenaustritt dem Finanzamt gegenüber nicht geltend machten, damit er dem Arbeitgeber verborgen blieb. Manchmal haben Mitarbeiter kirchlicher Einrichtungen für qualifizierte Stellenbewerber einen schnellen Alibi-Kircheneintritt organisiert. Nicht alle Suchttherapeuten haben diese Heuchelei über sich gebracht, was für ihre Qualifikation spricht, weil Suchtarbeit der Glaubwürdigkeit bedarf, um wirksam zu sein.
(Autor ist bekannt)