Spannender Austausch mit RA Heinhold am 5.10.2017 im DGB Haus zum Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) und der bay. Förderrichtlinie zur Asylsozialberatung mit über 70 KollegInnen (nicht nur) aus der Flüchtlingsarbeit.
Erstes Fazit: Es geht ganz viel an Sozialberatung auch bei rechtlichen Fragestellungen unserer KlientInnen. Wir müssen es einfach nur tun und uns mehr trauen. Sozialberatung durch die Verbände und durch Behörden ist auch bei Rechtsfragen gesetzlich zulässig! Die Arbeitgeber müssen dazu ausreichende Schulungen anbieten und einen Juristen zur Beratung bereithalten, siehe RDG.
AKS München mit Dank an alle TeilnehmerInnen und UnterstützerInnen (ver.di München, Rechtshilfe für AusländerInnen e.V. und interkulturellem Forum)!
Hier der Link zum Entwurf der neuen sog. „Beratungs- und Integrationsrichtlinie“ (ehemals Asylsozialberatungsrichtlinie) http://www.aks-muenchen.de/wp-content/uploads/Entwurf-Beratungs-und-Integrationsrichtlinie-ehemals-Asylsozialberatungrichtlinie-01.01.2018.pdf
Punkt 2.1.4 muss raus und wäre im Fall der Fälle rechtswidrig!