Ein typisches Beispiel von der Individualisierung/Psychologisierung Sozialer Probleme… das neoliberale Weltbild läßt grüßen:
Vgl. Telepolis: http://www.heise.de/tp/artikel/35/35881/1.html
vgl. zu den Unruhen auch einen Blog-Beitrag von Prof Mechthild Seithe: http://zukunftswerkstatt-soziale-arbeit.de/2011/08/10/krawalle-der-ausgegrenzten/
Das Individuum im neoliberalen Weltbild
Es sei betont, dass es nicht den einen
„Neoliberalismus“ gibt. Insofern ist auch folgende Skizzierung der „typischen“
Rolle des Individuums im neoliberalen Weltbild schematisierend.
Das neoliberale Menschenbild ist dem Individualismus verpflichtet, bei dem „weder
der Staat noch die Gesellschaft eine höhere eigenständige Funktion hat“ (vgl.
Willke, 2003, S.91). Der einzelne Mensch wird als für sich und seine Situation als
voll verantwortlich – als Leistungsträger – gesehen, ganz nach dem Motto: „Jeder
ist seines Glückes Schmied“. Eine besondere Gewichtung liegt auf den Eigentums-
und Freiheitsrechten (Staub-Bernasconi 2007, S.30). Menschen werden
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vorrangig am „Tauschwert“ auf dem Arbeitsmarkt beurteilt (Butterwegge 2008,
S.167), als „Sozialkapital“ gesehen (Staub-Bernasconi 2007, S.28) und letztlich
werden alle privaten zwischenmenschlichen Beziehungen als Tauschverhältnisse
gesehen (vgl. z.B. Ptak 2008, S.30).
Nach dem neoliberalen Bild wird dem Individuum zugestanden, nicht ohne
Gesellschaft lebensfähig zu sein, dennoch hat die Gesellschaft keinen Eigenwert
(Willke 2003, S.94). Darum kann das „neoliberale Paradigma“ als ein
atomistisches Paradigma (nach Staub-Bernasconi 2002, S.246ff) gesehen
werden. Soziale Probleme sind hier überwiegend als Selbstverwirklichungs-,
Selbstvermarktungs- oder Motivationsprobleme zu sehen (vgl. Staub-Bernasconi
2007, S.182). Entsprechend sind zum Abbau bzw. zur Verhinderung sozialer
Probleme nicht strukturbezogene Interventionen eine Lösung oder ein Teil der
Lösung, sondern auf das Individuum fokussierte Methoden (vgl. Staub-Bernasconi
2007, S.34). (Auszug: Der disziplinierende Staat.
Eine kritische Auseinandersetzung mit 100%-Sanktionen bei
Arbeitslosengeld II-Empfängern aus der Sicht der Sozialen Arbeit
und der Menschenrechte).
N.G.